Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten."
GOT gültig ab 27. Juli 2017
Aktuelle Version der GOT mit den Kommentierungen der Bundestierärztekammer, erstellt von der Firma Albrecht
Fragen und Antworten zur Tierärztlichen Abrechnung
Was Tierbesitzer zur Tierarztrechnung wissen wollen