Neuer Tarifvertrag ab 1. Oktober 2022: Deutliche Gehaltsanpassungen für Tiermedizinische Fachangestellte

06.09.2022

Neuer Tarifvertrag ab 1. Oktober 2022:

Deutliche Gehaltsanpassungen für Tiermedizinische Fachangestellte

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, die Attraktivität des Berufs der Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) zu erhalten, aber auch um die aktuell zunehmende Inflation auszugleichen, haben sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband Medizinischer Fachberufe bereits in der zweiten Verhandlungsrunde am 16. August 2022 in Frankfurt am Main auf deutliche Anpassungen im Gehaltstarifvertrag (GTV) geeinigt. Die vereinbarte Laufzeit des Tarifvertrags von 24 Monaten (1. Oktober 2022 – 30. September 2024) bietet Praxen und Kliniken zugleich Planungssicherheit in einem immer schwieriger werdenden gesamtwirtschaftlichen Umfeld.

Unter Berücksichtigung der bevorstehenden Anpassung des Mindestlohns steigen die Gehälter bereits vorzeitig zum
1. Oktober 2022 in den ersten acht Berufsjahren der Tarifgruppe I um durchschnittlich 19 %. Bereinigt um den Mindestlohneffekt erfolgt eine Anpassung der Gehälter in einer Größenordnung von durchschnittlich 10,8 %. Die Gehälter der Tarifgruppen II und III werden – wie bisher - im festgelegten Abstand von 12% (TG II) bzw. 22% (TG III) zum jeweiligen Berufsjahr der Tarifgruppe I erhöht.

Deutliche Signale gibt es auch in Richtung Auszubildende. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. Oktober 2022 im
1. Ausbildungsjahr von 700 auf 790 Euro, im 2. Jahr von 750 auf 870 Euro und im 3. Jahr von 800 auf 950 Euro.

Eine wichtige Anpassung wurde zudem im Manteltarifvertrag vereinbart. Hier erhöht sich der Jahresurlaub auf 29 Arbeitstage bzw. 34 Werktage, ab Vollendung des 53. Lebensjahrs auf 30 Arbeitstage bzw. 36 Werktage. Damit wurden gerichtliche Vorgaben zur Altersdiskriminierung umgesetzt.

bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder zeigt sich überzeugt, dass der bpt gemeinsam mit dem langjährigen Tarifpartner Verband Medizinischer Fachberufe mit diesem Tarifabschluss ein richtiges und kraftvolles Signal zur richtigen Zeit setzt. „Mehr denn je sind unsere Praxen und Kliniken auf gut ausgebildete und motivierte Tiermedizinische Fachangestellte angewiesen, um die gestiegene Nachfrage nach tiermedizinischen Leistungen adäquat und flächendeckend erfüllen zu können. Die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte zum 22. November d. J. gibt den Praxen den notwendigen Spielraum, um diesen Tarifabschluss zu finanzieren.“

Nur die bpt-Mitgliedschaft des Praxisinhabers garantiert rechtlich, dass die im Verband Medizinischer Fachberufe organisierten TFA mindestens den Tariflohn erhalten. „Die Mitgliedschaft in beiden Berufsverbänden wird immer entscheidender dafür, welche Praxen/Kliniken bei dem härter werdenden Wettbewerb um geeignete Fachkräfte in Zukunft die Nase vorne haben werden. Der Tarifvertrag ist für mich ein eindeutiges Qualitätsversprechen der bpt-Praxen/Kliniken für gute Arbeitsbedingungen. Deshalb empfehle ich allen TFA bei der Wahl des Arbeitgebers auf die bpt-Mitgliedschaft zu achten und im Zweifel nachzufragen“, bekräftigt Moder.

Die Erklärungsfrist, in der beide Seiten dem Ergebnis widersprechen konnten, endete heute um 12 Uhr, sodass der Gehaltstarifvertrag sowie die vereinbarte Urlaubsregelung im Manteltarifvertrag ab 1. Oktober 2022 rechtsverbindlich sind.

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Tarifverträge


Ansprechpartner für diese Meldung:
Heiko Färber (bpt-Geschäftsführer)
Tel. 0170 / 8565248
bptfrbrtrrztvrbndd

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