Maßnahmenplan
nach § 58 TAMG – Hilfestellung für Rinderpraktiker!
Das
Tierarzneimittelgesetz (TAMG) sieht in § 58 bei Überschreitung der Kennzahl 2
die Erstellung eines Maßnahmenplans vor.
Die Fachliche Leitung der bpt-Fachgruppe Rind (FGR) hat deshalb in Abstimmung mit dem Arzneimittelausschuss der Bundestierärztekammer (BTK) zwei praxisnahe
Maßnahmenpläne für Milchkühe und zugegangene Kälber erstellt, um Ihnen die Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzepts zu erleichtern.
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