Fachgruppe Rind

Aktuelles

Maßnahmenplan nach § 58 TAMG – Hilfestellung für Rinderpraktiker!

Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) sieht in § 58 bei Überschreitung der Kennzahl 2 die Erstellung
eines Maßnahmenplans vor. 

Die Fachliche Leitung der bpt-Fachgruppe Rind (FGR) hat deshalb in Abstimmung mit dem Arzneimittelausschuss der Bundestierärztekammer (BTK) zwei praxisnahe Maßnahmenpläne
für Milchkühe und zugegangene Kälber erstellt, um Ihnen die Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzepts zu erleichtern.

(ausfüllbare pdf-Dateien)



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