Die Landesverbände im bpt sind rechtlich selbständige Organisationen. Sie haben die Aufgabe, die auf Ebene des jeweiligen Bundeslandes anfallenden Probleme mit der Landesregierung zu klären. Zur Bearbeitung regionaler Probleme gibt es je nach Größe des Landesverbands weitere Untergliederungen, die auf Bezirks- und Kreisebene arbeiten.
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